Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für die Zusammenarbeit zwischen OrthoRetainer und Zahnarztpraxen – gültig für alle Aufträge und Kontingente.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen OrthoRetainer, Im Benze 34, 8222 Beringen, Schweiz (nachfolgend "OrthoRetainer") und Zahnarztpraxen bzw. Kliniken (nachfolgend "Praxis" oder "Kunde"), welche über die Website orthoretainer.ch oder auf anderem Weg Aufträge zur Herstellung von Retentions- oder Bleachingschienen erteilen.
Mit der Übermittlung eines Auftrags bzw. eines STL-Files erklärt die Praxis ihr Einverständnis mit diesen AGB. Abweichende Bedingungen der Praxis gelten nur, wenn OrthoRetainer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Diese AGB richten sich ausschließlich an Zahnarztpraxen und Kliniken, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit handeln (B2B). Endkonsumentinnen und -konsumenten sind nicht Vertragspartei von OrthoRetainer.
2. Leistungsbeschreibung
OrthoRetainer produziert Retentions- und Bleachingschienen auf digitaler Basis. Grundlage der Produktion ist ausschließlich das von der Praxis übermittelte STL-File (digitaler Intraoralscan bzw. digitales Modell). OrthoRetainer selbst nimmt keine Abdrücke oder Scans an Patientinnen und Patienten vor.
Die Übermittlung der STL-Files erfolgt über die von OrthoRetainer unterstützten Plattformen (u.a. iTero, 3Shape Communicate, DS Core, Medit Link, Shining 3D Cloud, Neoconnect) oder auf anderem, von OrthoRetainer akzeptiertem Weg.
Die fertigen Schienen werden an die von der Praxis angegebene Adresse versendet, in der Regel über die Schweizerische Post.
3. Kontingente und Preise
OrthoRetainer bietet folgende Leistungspakete an. Maßgebend sind jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung auf orthoretainer.ch angegebenen aktuellen Preise.
Start Plan
CHF 500 pro Monat
- Bis zu 10 Schienen pro Monat
- Retentionsschiene oder Bleachingschiene
- Sammellieferung via Swiss Post
- Ideal für kleinere Praxen
Premium Plan
CHF 1’000 pro Monat
- Von 11 bis zu 22 Schienen pro Monat
- Retentionsschiene oder Bleachingschiene
- Wöchentlich optimierte Lieferungen
- Perfekt für aktive Kliniken
Einzelschiene (ausserhalb des Kontingents)
CHF 80 pro Stück
- 1 einzelne Schiene (Retentions- oder Bleachingschiene)
- Kein Abonnement nötig
- Ideal für einmaligen Bedarf
- Schnelle Einzellieferung
Start Plan und Premium Plan sind Preisstufen, die sich nach der tatsächlich von der Praxis im jeweiligen Kalendermonat bezogenen Schienenanzahl richten. Es besteht keine Verpflichtung, im Voraus ein bestimmtes Volumen zu bestellen oder abzunehmen – die Praxis sendet STL-Files nach Bedarf, und die Abrechnung erfolgt monatlich rückwirkend auf Basis der tatsächlich gelieferten Schienen.
Überschreitet die in einem Kalendermonat gelieferte Schienenanzahl die Grenze einer Preisstufe, wird für diesen Monat automatisch die nächsthöhere Preisstufe angewendet. Die Berechnung erfolgt transparent auf der monatlichen Sammelrechnung.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Sofern mehrwertsteuerpflichtig, wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich ausgewiesen.
4. Vertragsschluss und Auftragsablauf
Der Vertrag kommt zustande, sobald OrthoRetainer den Auftrag der Praxis (z.B. durch Übermittlung eines STL-Files bzw. Vereinbarung eines Kontingents) bestätigt oder mit der Produktion beginnt.
Die Praxis ist dafür verantwortlich, dass alle übermittelten Angaben (STL-Files, Auftragsdetails, Lieferadresse) vollständig und korrekt sind.
5. Kündigungs- und Stornierungsbedingungen
Kontingente (Start Plan / Premium Plan)
Es besteht keine Mindestlaufzeit, kein Vertrag im formellen Sinn und keine Verpflichtung zur regelmässigen Nutzung. Die Praxis kann die Nutzung des Services jederzeit und ohne Kündigungsfrist beenden, indem sie einfach keine weiteren STL-Files mehr übermittelt.
OrthoRetainer kann die Erbringung weiterer Leistungen mit einer Frist von 30 Tagen einstellen, insbesondere bei wiederholtem Zahlungsverzug oder aus wichtigem Grund.
Einzelaufträge
Ein bereits in Produktion befindlicher Einzelauftrag kann nicht mehr storniert werden, da es sich um eine individuell auf das übermittelte STL-File angefertigte Massanfertigung handelt. Eine Stornierung ist ausschließlich vor Produktionsbeginn möglich; die Praxis wird gebeten, Stornierungen umgehend per E-Mail mitzuteilen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien vorbehalten.
6. Lieferfristen
OrthoRetainer bemüht sich, Aufträge innerhalb der auf der Website kommunizierten bzw. individuell vereinbarten Lieferfristen zu produzieren und zu versenden. Beim Start Plan erfolgt die Lieferung als Sammellieferung, beim Premium Plan in wöchentlich optimierten Lieferungen.
Angegebene Lieferfristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Richtwerte. Verzögerungen durch Postdienstleister, Zollformalitäten oder Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von OrthoRetainer (höhere Gewalt) begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Das Risiko des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung der Ware geht mit Übergabe an den Transportdienstleister (Schweizerische Post) auf die Praxis über.
7. Pflichten und Verantwortlichkeiten
Pflichten der Praxis
- Übermittlung vollständiger, korrekter und qualitativ geeigneter STL-Files;
- Sicherstellung der erforderlichen Einwilligung der Patientin bzw. des Patienten zur Bearbeitung der Scandaten durch OrthoRetainer;
- Prüfung der gelieferten Schienen auf Passgenauigkeit vor Einsatz am Patienten;
- rechtzeitige Zahlung der vereinbarten Vergütung.
Pflichten von OrthoRetainer
- fachgerechte Herstellung der Schienen auf Basis des übermittelten STL-Files;
- sorgfältiger und vertraulicher Umgang mit übermittelten Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung;
- rechtzeitige Information der Praxis bei Problemen mit einem übermittelten STL-File.
Die medizinische Beurteilung, Indikation und klinische Verantwortung für den Einsatz der Schiene am Patienten liegt in jedem Fall bei der behandelnden Zahnarztpraxis. OrthoRetainer erbringt eine rein technisch-fertigungstechnische Dienstleistung.
8. Haftungsbeschränkung
OrthoRetainer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
Die Haftung ist in jedem Fall auf den Betrag des jeweiligen Auftragswerts bzw. der monatlichen Servicegebühr beschränkt, im Rahmen deren Erbringung der Schaden entstanden ist.
OrthoRetainer haftet nicht für Schäden, die auf fehlerhafte, unvollständige oder ungeeignete STL-Files zurückzuführen sind, die von der Praxis übermittelt wurden (siehe Ziffer 9).
Für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung übernommen.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere im Bereich der Produktehaftung, bleiben vorbehalten.
9. Fehlerhafte oder defekte STL-Files
Jedes übermittelte STL-File wird vor Produktionsbeginn einer technischen Prüfung unterzogen (u.a. auf Vollständigkeit, Lesbarkeit und offensichtliche Scanfehler).
Wird ein STL-File als fehlerhaft, unvollständig oder nicht produktionsfähig identifiziert, informiert OrthoRetainer die Praxis umgehend und bittet um Übermittlung eines korrigierten oder neuen Scans. Die Produktion wird bis zum Eingang eines geeigneten Files pausiert.
Wurde eine Schiene auf Basis eines STL-Files produziert, das nachträglich als fehlerhaft erkannt wird (z.B. wegen eines vom Scanner nicht erkennbaren Fehlers), informiert die Praxis OrthoRetainer unverzüglich nach Feststellung. OrthoRetainer wird in diesem Fall prüfen, ob eine kostenlose Nachproduktion auf Basis eines korrigierten STL-Files erfolgen kann.
Keine Gewährleistung besteht für Passungenauigkeiten, die nachweislich auf einen fehlerhaften, ungenauen oder veralteten Scan zurückzuführen sind, welcher von der Praxis freigegeben und übermittelt wurde. Die inhaltliche und klinische Freigabe des Scans obliegt der Praxis.
10. Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich auf Basis der im jeweiligen Kalendermonat tatsächlich gelieferten Schienen; die Praxis erhält hierfür eine einzelne Sammelrechnung pro Monat. Einzelaufträge ausserhalb der monatlichen Sammelrechnung werden nach Auftragsbestätigung bzw. gemäss der jeweils angegebenen Zahlungsart in Rechnung gestellt.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist OrthoRetainer berechtigt, die Auslieferung weiterer Aufträge bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.
11. Geistiges Eigentum und Datenschutz
Sämtliche Inhalte der Website orthoretainer.ch (Texte, Bilder, Logo) sind urheberrechtlich geschützt; es gilt ergänzend unser Impressum.
Die Bearbeitung von übermittelten Personendaten, insbesondere STL-Files, richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.
12. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Wiener Kaufrecht, CISG) sowie der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB bzw. den zugrunde liegenden Verträgen ist Schaffhausen, Schweiz, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende, wirksame Regelung.
OrthoRetainer behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen gelten ab dem nächsten Abrechnungsmonat nach vorheriger Ankündigung.
Stand: Juli 2026
